Kleine Beiträge, grosse Wirkung.
Beispiel 1: Ein Auto für die Pflege des invaliden Kindes.
Anna F. hat einen Sohn, der seit seiner Geburt an einer schweren Cerebralparese leidet. Peter wird ein Leben lang auf intensive Pflege angewiesen sein. Unter der Woche lebt er in einem Heim, am Wochenende holt ihn seine verwitwete Mutter, Anna F., jeweils zu sich nach Hause. Seit dem Tod ihres Ehemannes richtet die junge Frau, die in einem Alters- und Pflegeheim ein bescheidenes Einkommen erzielt, ihr Leben ganz auf ihr Kind aus. Leider ist das alte Auto, mit dem Anna F. ihren Peter transportiert, defekt und schrottreif. Anna F., die einen früheren Kredit abzahlen muss, kann sich kein neues Auto leisten.
Beispiel 2: Bezahlung des Viehfutters zur Verhinderung einer Betreibung.
Walter L. ist seit Jahren leicht behindert und bezieht eine halbe IV-Rente. Als Landwirt mit 2 Kühen und 2 Kälbern kann er das beschränkte Einkommen etwas aufbessern. Er lebt mit seinen beiden Schwestern in einer kleinen Wohnung in einfachsten Verhältnissen. Trotz grösster Genügsamkeit konnten sich die drei im letzten Winter kein Heizöl mehr leisten und mussten ihr Heim mit Briketts notdürftig wärmen. Als im Frühjahr die Rechnung für das Viehfutter auf dem Küchentisch lag, wusste Walter L. nicht mehr ein noch aus. Er musste mit einer Betreibung rechnen, denn Geld war keines vorhanden.
Beispiel 3: Neustart für eine schwer geprüfte Familie.
Claudia B. hat nach 15 Jahren die Kraft gefunden, sich von ihrem gewalttätigen Ehemann zu trennen. Die Gewalt in der Ehe führte bei ihr zu schweren Depressionen und ging auch an ihren beiden Kindern nicht spurlos vorüber. Seit der Trennung bestreitet Claudia B. mit ihrem Monatslohn von 2800 Franken den Lebensunterhalt. Kurz bevor sie in die neue Wohnung ziehen wollte, demolierte ihr Mann ihr ganzes Hab und Gut. Claudia B. ist am Ende ihrer Kräfte. Sie muss zur Ruhe kommen und ihren Kindern ein stabiles Umfeld bieten können. Doch das Geld für eine neue Wohnungseinrichtung fehlt.


